Fédération Internationale des Résistants
- Association antifasciste
International Federation of Resistance Fighters
- Association of Anti-fascists
Internationale Föderation der Widerstandskämpfer
- Bund der Antifaschisten
19. - 20.10.2007
Beschlüsse des FIR-Kongresses 2007 in Athen

Finanzordnung der FIR

In Ergänzung der Satzung der FIR wird vom Kongress folgende Beitragsordnung beschlossen.

  1. Jeder Verband begründet seine Mitgliedschaft in der FIR auch durch die Abführung eines jährlichen zu leistenden und bis spätestens zum 30. Juni zu bezahlenden Beitrages. Aus den Beiträgen finanziert die FIR ihre laufenden Geschäftskosten.

  2. Der FIR-Beitrag liegt im Rahmen der eigenen Satzung und der finanziellen Möglichkeiten, beträgt jedoch in der Regel 0,50 Euro pro Jahr und Mitglied.

    Der reguläre Mitgliedsbetrag beträgt 300 Euro pro Jahr.

  3. Die Zahl der Delegierten zu den Kongressen ist abhängig von der Höhe der tatsächlich geleisteten Beitragszahlung:

    Bei Entrichtung des Mindestbeitrages von 150 Euro 1 Delegierte/r,
    Bei Entrichtung von Beiträgen ab 300 Euro 2 Delegierte,
    Bei Entrichtung von Beiträgen ab 1.000 Euro 3 Delegierte.

    In Einzelfällen kann beim Exekutivausschuss eine Abweichung von dieser Regel beantragt werden.

  4. Für die Kosten der Delegierten zu den Kongressen kommen die entsendenden Verbände auf.

    Auf Antrag kann der Exekutivausschuss in Einzelfällen und im Rahmen der eigenen finanziellen Möglichkeiten die Unterstützung eines Verbandes zur Entsendung dessen Delegierten beschließen.

  5. Die satzungsgemäße Verwendung der gesamten Finanzmittel wird jährlich, insbesondere vor den Kongressen, durch eine vom Kongress zu wählende Finanzkommission geprüft.

    Nach jeder Prüfung wird dem Vorstand und dem Kongress ein Prüfbericht vorgelegt.

© F I R - Internationale Föderation der Widerstandskämpfer • Mentions légales / Imprint / Impressum