FIR erinnert an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948

25. Juni 2018

In der vergangenen Woche berichtete das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR, dass aktuell fast 70 Mio. Menschen in allen Teilen der Welt auf der Flucht vor Krieg, Verfolgung und Hunger seien. 85 Prozent der Flüchtlinge lebten in teils bitterarmen Ländern oder solchen mit niedrigen oder mittleren Einkommen. UNHCR-Chef Filippo Grandi appellierte an die humanitäre Verantwortung reicher Staaten. „Niemand wird freiwillig zum Flüchtling. Aber wir anderen können helfen.“

Die FIR sah sich immer in der politischen Verantwortung zur Hilfe für Menschen, die sich auf der Flucht befinden. Anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20. Juni 2018 erinnern wir an das gemeinsame Versprechen aller Kräfte der Anti-Hitler-Koalition, wie es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 niedergeschrieben ist:

Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet, da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, …

verkündet die Generalversammlung diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.

Artikel 1

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2

Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. …

Artikel 3

Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Bis heute sind diese Rechte nicht überall Wirklichkeit und selbst europäische Regierungen treten diese Grundsätze mit Füßen, z.B. der italienische Innenminister Salvini, der ein ethnisches Bevölkerungsregister einführen will, Ungarn mit der angekündigten Internierung von Flüchtlingen oder die von verschiedenen europäischen Ländern geplanten „Auffanglager“ in Nordafrika oder in Europa selber sowie die baltischen Regierungen mit der Diskriminierung russischer Bevölkerungsgruppen.

Die FIR fordert auch von europäischen Regierungen die Einhaltung der Menschenrechte und eine Flüchtlingspolitik, die nicht der Vertreibung von Menschen oder dem Ausbau der „Festung Europa“ dient. Die FIR fordert, dass zivilgesellschaftliche Hilfsorganisationen in ihrer Arbeit mit Flüchtlingen unterstützt und nicht kriminalisiert werden.